Zur Wahl 2014 wurde das Verfahren des Spitzenkandidaten eingeführt: Demnach nominieren die europäischen Parteien vor der Europawahl einen Spitzenkandidaten, damit die Bürgerinnen und Bürger mit ihrer Stimme bei der Europawahl unmittelbar beeinflussen können, wer in Zukunft an der Spitze der EU-Exekutive steht. Nach der Wahl darf die Partei mit den meisten Stimmen den Namen des künftigen Präsidenten der Europäischen Kommission vorschlagen, den das Europäische Parlament später mit der Mehrheit der Stimmen seiner Mitglieder wählt. Viele sehen dies als Möglichkeit an, die Wahl zum Europäischen Parlament zu „europäisieren“.
Die Grundlage für diese stärkere Rolle des Europäischen Parlaments bei der Ernennung des Kommissionspräsidenten ist der Vertrag von Lissabon. Das Verfahren bewirkte, dass Jean-Claude Juncker neuer Präsident der Europäischen Kommission wurde. Die Wahlbeteiligung lag 2014 bei rund 43 %. Martin Schulz, der bereits seit 2012 Parlamentspräsident war, wurde 2014 für die erste Hälfte der Wahlperiode wiedergewählt. Er war der erste Präsident des Europäischen Parlaments, der jemals wiedergewählt wurde. 2017 dann wurde Antonio Tajani Parlamentspräsident.
In dieser Wahlperiode wurden die Abgeordneten damit konfrontiert, dass sich das Umfeld im In- und Ausland rasant veränderte. Mitte 2016 geschah etwas Beispielloses: Eine knappe Mehrheit der Britinnen und Briten stimmte für den Austritt ihres Landes aus der Europäischen Union. Die Regierungen einiger Mitgliedstaaten wurden verwarnt, weil sie drohten, in Richtung einer „illiberalen Demokratie“ abzugleiten. Die Wahl von Donald Trump zum Präsidenten der USA im Jahr 2016 belastete die Beziehungen zwischen der EU und den USA.